AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KUCHEN BESTELLUNGEN

des Hörmannhofs / der medesign I.C. GmbH
[Stand April 2017]

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen des Hörmannhofs.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hörmannhofs, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Hörmannhof zustande. Dem Hörmannhof steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind der Hörmannhof und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hörmannhof gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.

3. Alle Ansprüche gegen den Hörmannhof verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der Kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hörmannhofs beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Der Hörmannhof ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hörmannhofs zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hörmannhofs an Dritte.

3. Der Hörmannhof kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hörmannhofs oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hörmannhofs erhöht.

4. Rechnungen des Hörmannhofs sind am Anreisetag ohne Abzug zu zahlen. Der Hörmannhof ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Hörmannhof berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hörmannhof bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

5. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist der Hörmannhof berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.

6. Der Hörmannhof ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung in Form einer Kreditkartengarantie oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hörmannhofs aufrechnen oder verrechnen.

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hörmannhofs

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hörmannhof geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hörmannhofs. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hörmannhofs zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen dem Hörmannhof und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hörmannhofs auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hörmannhof ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat der Hörmannhof die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4. Erfolgt ein Rücktritt seitens des Kunden innerhalb der letzten zwei Wochen vor Anreisetag ist der Hörmannhof berechtigt, eine Storno-Gebühr von 30% des vereinbarten Preises zu erheben, sofern das Zimmer nicht an einen nachfolgenden Kunden vermietet werden kann.

5. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt des Hörmannhofs

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Hörmannhof in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hörmannhofs auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hörmannhof gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Hörmannhof ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist der Hörmannhof berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hörmannhof nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; der Hörmannhof begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hörmannhofs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hörmannhofs zuzurechnen ist. ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.

8. Bei berechtigtem Rücktritt des Hörmannhofs entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern dies nicht bei Vertragsschluss schriftlich vereinbart wurde.

2. Für die Anreise am vereinbarten Anreisetag ist ein Zeitfenster von 14:00 bis 18:00 Uhr vorgeschrieben. Die Abreise muss am festgelegten Abreisetag bis 11:00 Uhr geschehen.

VII. Haftung

1. Der Hörmannhof haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Hörmannhof die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hörmannhofs beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hörmannhofs beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hörmannhofs steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hörmannhofs auftreten, wird der Hörmannhof bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet der Hörmannhof dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500 €, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800 €. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hörmannhof Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hörmannhofs gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.

3. Dem Kunden steht ein Stellplatz auf dem Hörmannhofparkplatz zur Verfügung gestellt wird. Dadurch kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hörmannhof-Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet der Hörmannhof nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

4. Weckaufträge werden vom Hörmannhof nicht ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Hörmannhof übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben.

5. Das Rauchen ist nur im Freien an den ausgewiesenen Bereichen gestattet. Handelt der Kunde zuwider dieser Klausel, steht es dem Hörmannhof frei, dem Kunden zusätzliche Reinigungskosten sowie Kosten der Geruchsneutralisation in Rechnung zu stellen. Kann das Zimmer wegen des starken Rauchgeruchs nicht vermietet werden, werden zusätzliche Nächte laut Tarif in Rechnung gestellt. Bei Auslösung der Rauchmelder, die mit einer Brandmeldezentrale verbunden sind, sind alle anfallenden Kosten die in unmittelbarer Verbindung damit stehen, wie z. B. der Einsatz der Feuerwehr oder die Folgekosten zur Wiederherstellung des Betriebszustandes, allein durch den Gast zu tragen.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hörmannhofs.

3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Dietramszell 22. April. 2017 medesign I.C. GmbH lothar engel